„Erstmal ist es ein Anlass zur Freude, wenn ein junges Paar, bei dem ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, überhaupt an eine kirchliche Trauung denkt“, findet Klaus Schmalzl, Diözesanrichter und Fachreferent für Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Würzburg. In der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben sich die katholische und evangelische Kirche auf ein bis heute gültiges Verfahren verständigt, damit ein Paar mit unterschiedlichen Konfessionen einen gültigen Bund der Ehe schließen kann. Im POW-Interview beantwortet Schmalzl, was bei einer konfessionsverbindenden Hochzeit zu beachten ist.
Insgesamt ist die Ehe ein lebenslanges Arbeiten an der Liebe, das gilt für katholische Paare, für evangelische Paare wie auch für konfessionsverbindende Paare gleichermaßen.
Müssen sich die Brautleute schon während der Hochzeitsvorbereitungen mit der Frage auseinandersetzen, wie sie später ihre Kinder taufen lassen möchten?
Schmalzl: Beim Brautgespräch verspricht der katholische Partner, sich nach Kräften darum zu bemühen, seine Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen, soweit das in seiner Ehe möglich ist. Dieses Versprechen lässt Spielraum offen. Wenn zum Beispiel die Brautleute nach der Heirat in einem evangelischen Dorf leben, wo der Kindergarten und die Jugendarbeit evangelisch organisiert sind, dann sprechen gute Gründe dafür, die Kinder auch evangelisch taufen zu lassen
Gibt es bestimmte Bedingungen, die die Trauzeugen erfüllen müssen?
Schmalzl: Anders als bei den Taufpaten, die bei einer katholischen Taufe auch katholisch sein müssen, müssen Trauzeugen keine wesentlichen Anforderungen erfüllen. Sie bezeugen lediglich den Akt der Trauung und unterschreiben, dass sie der Trauung beigewohnt haben.
Können konfessionsverbindende Ehen geschieden werden?
Schmalzl: Staatlich können Ehen geschieden werden, auf katholischer Seite gibt es aber keine Ehescheidungen. Da gilt bis zum heutigen Tag der Satz aus dem Markusevangelium: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“. Tatsächlich bedeutet das, dass die Ehe bis zum Tod der Eheleute geschlossen wird. In der evangelischen Kirche ist die kirchliche Heirat ja keine Heirat, sondern eine Segnung. Die Heirat findet auf dem Standesamt statt. Von daher akzeptiert die evangelische Kirche eine staatliche Scheidung. Auch bei einer evangelischen Trauung im Beisein eines katholischen Pfarrers darf sich der katholische Partner nicht scheiden lassen, weil er mit seinem Ja-Wort in der Kirche bestätigt hat, dass er seinen Partner lieben, achten und ehren wird, solange er oder sie lebt.
Mit welchen Herausforderungen müssen konfessionsverbindende Ehepaare nach ihrer Hochzeit rechnen?
Schmalzl: Hart ausgedrückt: Manchmal ist die Euphorie einer Trauung auch schon recht schnell wieder verflogen. Dann treten für konfessionsverbindende Ehepaare dieselben Herausforderungen auf wie für Paare der gleichen Konfession. Es ist nämlich gar nicht so leicht, ein Leben lang gut miteinander zu leben, Schwierigkeiten zu meistern und gemeinsam die Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, wenn sich unter die familiären Herausforderungen auch noch berufliche Belastungen mischen. Da kann es schon auch mal sein, dass Paare, bei denen die Hochzeit noch nicht lange zurück liegt, schon Unterstützung brauchen. Dafür gibt es die Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Wir haben in Unterfranken zehn Beratungsstellen. Je früher die Paare sich Hilfe holen, desto besser ist es. Man kann das Angebot schon in Anspruch nehmen, noch bevor es zu einer großen Familienkrise kommt. Insgesamt ist die Ehe ein lebenslanges Arbeiten an der Liebe, das gilt für katholische Paare, für evangelische Paare wie auch für konfessionsverbindende Paare gleichermaßen.